Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie stellt. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann für Sie den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.
Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik (5 Sitzungen) muss seitens der Psychotherapeut*in ein Antrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden, den ich gerne für Sie erstelle. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Als Selbstzahler*in haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten.
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
© 2024 | Eva Sophie Habazettl
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